Direkt zum Inhalt wechseln

Inklusive Wahlen: 5 Wege, um sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen wählen können

16.09.2024
Eine Frau im Rollstuhl sitzt inmitten von anderen Menschen und schaut nach vorne
The photo was clicked at the launch of EmployAble program. EmployAble program aims at building employability skills among students with and without disabilities in Universities in Kenya.
  • Disability Rights
  • General

2024 ist ein Superwahljahr: In 76 Nationen finden Wahlen statt. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Weltbevölkerung ist wahlberechtigt. Doch wählen zu dürfen, heisst nicht automatisch wählen zu können. Menschen mit Beeinträchtigungen stossen oft auf Barrieren, die es ihnen erschweren oder unmöglich machen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. 

Forschungen haben ergeben, dass Menschen mit Beeinträchtigungen „viel weniger wahrscheinlich wählen als andere Bürger“. Nicht barrierefreie Wahllokale, Informationen und Wahlkarten, die nicht in einfacher Sprache, Gebärdensprache oder Braille verfügbar sind, soziale Ausgrenzungen, … Es gibt viele mögliche Gründe dafür.

Collins Ombajo, Berater für Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen bei Licht für die Welt, sagt:

„Jeder Erwachsene hat das Recht, über Entscheidungen, die sein Leben beeinflussen, abzustimmen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dieses Recht zu wahren, damit niemand vom demokratischen Prozess ausgeschlossen wird.“

Hier sind fünf Wege, um sicherzustellen, dass Wahlen inklusiv sind und allen gleichermassen Zugang zum Wählen bieten: 

1. Frühzeitig die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen bedenken  

Wahlkommissionen, politische Parteien und Regierungsvertreter*innen sollten mit Organisationen von Menschen mit Beeinträchtigungen (OPDs) und Inklusionsexpert*innen zusammenarbeiten: 

„OPDs können auf Barrieren hinweisen, denen Menschen mit Beeinträchtigungen begegnen können, und helfen, unzugängliche Wahllokale oder Schritte im Wählerregistrierungsprozess zu identifizieren”, sagt Ambrose Murangira, Technischer Direktor für Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen bei Licht für die Welt. 

Wahlkommissionen sollen Informationen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen bei Wahlen auf ihrer Webseite bereitstellen und eine Ansprechperson für Wähler*innen mit Beeinträchtigungen zuweisen, die gezielt mit Informationen unterstützt und Fragen beantwortet. 

Ausserdem ist es wichtig, dass Informationen zur Wahl in zugänglichen schriftlichen (einschliesslich Braille), Audio- und audiovisuellen Formaten mit Untertiteln und Gebärdensprache über traditionelle Medien, digitale Plattformen und Gemeindearbeit bereitgestellt werden. 

2. Parteiprogramme sollen inklusiv sein 

Neben wichtigen Informationen zur Wahl müssen auch die politischen Parteiprogramme inklusiv sein:

„Parteien-Websites müssen zugänglich sein, einschliesslich Text-zu-Sprache-Readern, Alt-Text für Bilder und Informationen in einfacher Sprache, ohne Fachjargon. Wahlkampfveranstaltungen müssen physisch zugänglich sein und Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Menschen bereitstellen”, sagt Collins Ombajo. Er ist Berater für Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen bei Licht für die Welt und Experte für inklusive Wahlen. 

Politische Parteien müssen sich auch mit Menschen mit Beeinträchtigungen austauschen, um ihre Bedürfnisse zu verstehen. Beeinträchtigungsthemen sollten in ihre wichtigsten Politiken aufgenommen werden, mit spezifischen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und einer klaren Strategie für Inklusion. 

Parteien sollten mehr Möglichkeiten zur Teilnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen schaffen. Es gibt immer noch zu wenige Kandidaten mit Beeinträchtigungen, trotz ihrer grossen Fähigkeiten, Potenziale und Zahlen. Gezielte Mobilisierung von Menschen mit Beeinträchtigungen, um sich den Regierungsstrukturen politischer Parteien anzuschliessen und als Kandidaten zu kandidieren, unterstützt auch inklusive Wahlen und eine gerechtere Gesellschaft. 

Collins Ombajo, a Disability Inclusion Advisor with Light for the World, dressed in white and holding a microphone. Collins is speaking at a panel discussion on "Walking the Talk on Inclusion of Persons with Disabilities in Electoral Processes".
Collins Ombajo, Berater für Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen bei Licht für die Welt, spricht bei einer Podiumsdiskussion über «Den Worten Taten folgen lassen: Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in Wahlprozessen».

3. Barrierefreier Zugang am Wahltag  

Unzugängliche Wahllokale und Materialien können Menschen mit Beeinträchtigungen davon abhalten, an Wahlen teilzunehmen. 

Wahlbehörden können proaktive Schritte unternehmen, um Barrieren zu beseitigen und angemessene Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören: 

  • Angepasste Stimmzettel: Alle Wahlmaterialien sollten in zugänglichen Formaten sein, einschliesslich grosser Texte und, wo möglich, in Braille.  
  • Ausgebildete Wahlbeamte: Wahlhelfer sollten in Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen geschult werden. Der Fokus sollte darauf liegen, wie man mit Menschen mit Beeinträchtigungen, einschliesslich gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, kommuniziert und wie man Unterstützung bietet, wenn nötig. 
  • Zugängliche Wahllokale: Wahllokale sollten deutlich markiert und barrierefrei sein, einschliesslich Rampenzugang für Rollstuhlfahrer und ausreichender Sitzgelegenheiten für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
  • Angepasste Wahlkabinen und Wahlurnen: Kabinen sollten frei von Hindernissen sein. Wahlurnen sollten in einer Höhe sein, die für Menschen kleiner Statur und Rollstuhlfahrer erreichbar ist.
  • Alternative Wahlmethoden: Zum Beispiel die Möglichkeit zur frühen Briefwahl und Initiativen wie „fliegende Wahlkabinen“.   

4. Inklusion überwachen  

Wahlbeobachter haben die Verantwortung, sicherzustellen, dass eine Wahl frei und fair ist. Sie haben auch die Pflicht, den Prozess auf Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle gleichberechtigten Zugang zum Wählen haben. 

Wahlbehörden sollten mit Interessenvertretungsorganisationen und OPDs zusammenarbeiten, um ihre Bewertungsinstrumente zu überprüfen und anzupassen. Zum Beispiel sollten sie Wahllokale auf Barrierefreiheit überwachen, Quotensysteme einhalten und Wähler*innen  mit Beeinträchtigungen befragen, um Feedback zu ihren Erfahrungen zu sammeln. 

5. Inklusive Informationen nach der Wahl  

Nach der Wahl ist es entscheidend, dass die Wahlergebnisse für alle vollständig zugänglich sind und die offizielle Webseite der Wahlkommission, die die Ergebnisse berichtet, barrierefrei ist. 

Journalisten haben auch die Verantwortung sicherzustellen, dass ihre Medienberichte über die Wahl inklusiv und zugänglich für Menschen mit Beeinträchtigungen sind. 

Der Kontakt zu gewählten Vertretern sollte ebenfalls in barrierefrei zugänglichen Formaten möglich sein. Menschen mit Beeinträchtigungen haben das gleiche Recht wie alle anderen, mit ihren Abgeordneten zu kommunizieren und sie zur Rechenschaft zu ziehen.